Schänis (Transkription Nr. 774)

Schulort Schänis
Konfession des Orts: Katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 209-210v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Schänis
Agentschaft 1799: Schänis
Kirchgemeinde 1799: Schänis
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Windegg und Gaster
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Schänis
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Schänis (Niedere Schule, katholisch)

Freiheit Gleichheit
Bürger Jhr Verlanget von mir zu wüßen, wie das schuolen bey uns stehe, desent wegen ihr mir etwelche fragen zu geschickt habet, die ich in der ordnung beandtwordten will

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

ist schenis

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

es ist ein dorff

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

es ist alein ein gemeine

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

in die pfarkirchen alda und under der Agentschafft gmüör

I.1.dIn welchem Distrikt?

schenis

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

im Canton linth

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

ist 2 Viertelstund, Jnert halbem disem kreiss sind 32 hüsser, auf Ein Viertelst. sind 28 hüsser, und Jnert dem bezirke um einer, halb Viertelst: sind 55 hüsser

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Ruffi 2 Viertelst: dorff Ein Vit: und schenis komet. 34 kinder

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

ist Kalbrunen die auch gestifftet ist

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Trucktes und geschribnes als. 4 Tag geschribes und 2 Tag trucktes

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

ja

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Es sind sehr Nützliche liche brieff als die gesetz so in der lirchen Verlessen werdet oder sonst brieff als kauf brieff od sonst brieffe Von handell schafften

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Man hatt keine andern als was ich uon Meiner hand schreibe

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

4 stund

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die schuollstiffter, an Einer gemeine

III.11.bWie heißt er?

Johan Jacob büsser

III.11.cWo ist er her?

uon schenis

III.11.dWie alt?

24 Jahr alt

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Nein ich bin ledigen standts

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Ein halbes Jahr

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja ich bin pf. sigerist

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 2] 34 kinder

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

knaben 24
Madchän 10

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm somer weisig noch Nicht

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

ja

IV.13.bWie stark ist er?

31 fl. 25 ß.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

aus der stifftung

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nx dergleichen

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ja

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Es ist Nicht Neü, aber guott

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

der schuolluogt

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Wie Vill gelt 40 fl.
an getreide wein Nichts
an holtz 2 1/2 klaffter

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

Aus welcher quell das holtz aus dem Tagmans wald
und das gelt Von schuoll Vogt welcher ist der districkt bott willhelm

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

weiters weiss ich Nichts Mer als das Jetz Einige Jahr zu Ruffi Eine prifath schuoll gehalten wirdt aber zur stifftung gehöret sie auf schenis

Unterschrift

Ver bleibe Jn desen Selbst Göttlicher obwalt dero
bürger Johan Jacob büsser schuollm:

Zitierempfehlung: